ArbeitnehmerInnenschutz - Sicherheitsfachkraft

§ 76 (1) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Gesetzliche Verpflichtung zum Schutz von ArbeitnehmerInnen

Gemäß den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes haben alle Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen, die bei der Umsetzung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen mitwirken soll und über eine entsprechende Ausbildung gemäß der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (SFK-VO) verfügen muss.

Die Tätigkeiten der Sicherheitsfachkraft sind - in Abhängigkeit von der MitarbeiterInnenzahl eines Unternehmens - im ASchG genau definiert. Die Reiterer & Scherling GmbH stellt eine externe Sicherheitsfachkraft zur Verfügung, welche den ArbeitnehmerInnenschutz proaktiv organisiert und vollständig abwickelt.

Dadurch entsteht eine Verbesserung im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine Reduktion der Unfallzahlen und das Haftungsrisiko des Unternehmers bei Unfällen wird minimiert. Laut Statistik Austria gibt es in Österreich jährlich ca. 120.000 Arbeitsunfälle, davon enden ca. 300 tödlich.

Wir kümmern uns um Ihren ArbeitnehmerInnenschutz: 
Und Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren!

Der Mensch als Basis für den Erfolg des Unternehmens! Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach 
und sorgen Sie für entsprechenden Arbeitsschutz für Ihre ArbeitnehmerInnen. Wir sind als zertifizierte Sicherheits fachkraft Ihr richtiger Partner wenn es um Prävention und Arbeitssicherheit geht.

Unsere Leistungen

  • Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
  • Beratung und Konzeption
  • Betreuung durch eine zertifizierte Sicherheitsfachkraft
  • Begehung zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
  • Arbeitsplatzevaluierung
  • Sichere Planung von Arbeitsstätten
  • Unterstützung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes, bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln sowie bei der Einführung von Arbeitsverfahren
  • Definition der Verantwortungsbereiche und der gesetzlich Verantwortlichen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen sowie die Organisation der Unterweisung, Erstellung von Unterweisungsvorlagen für MitarbeiterInnen
  • Einschulung und Unterweisung von Führungskräften und MitarbeiterInnen nach §§12 & 14 ASchG
  • Messungen: Lufttemperatur, Relative Luftfeuchtigkeit, Lärmpegel (Kl. 2) mit C-Peak, Flimmerfrequenz, Beleuchtungsstärke (Klasse C), Bildschirmhelligkeit, Leuchtdichtekontraste, CO2-Messung, VOC-Indikator (flüchtige organische Verbindungen)
  • Berechnung der PMV/PPD-Indizes und Wärmestrahlung: PMV (predicted mean vote - persönliches Wohlbefinden) PPD (projected percentage of dissatified - Unzufriedenheitsprozentsatz
  • Betriebsanlagen-Überprüfungen gem. GewO §82b 1994