ArbeitnehmerInnenschutz - Sicherheitsfachkraft

Gemäß den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes haben alle Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen, die bei der Umsetzung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen mitwirken soll und über eine entsprechende Ausbildung gemäß der Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (SFK-VO) verfügen muss.

Die Tätigkeiten der Sicherheitsfachkraft sind - in Abhängigkeit von der MitarbeiterInnenzahl eines Unternehmens - im ASchG genau definiert. Die Reiterer & Scherling GmbH stellt eine externe Sicherheitsfachkraft zur Verfügung, welche den ArbeitnehmerInnenschutz proaktiv organisiert und vollständig abwickelt.

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