Reiterer & Scherling GmbH ist nun offiziell als Energieauditor für die Bereiche "Gebäude" und "Prozesse" entsprechend §17 des EEffGs qualifiziert und gelistet und somit berechtigt Energieaudits gemäß Bundes-Energieeffizienzgesetz durchzuführen!
Gemäß § 9 Bundes-Energieeffizienzgesetz sind große Unternehmen verpflichtet bis spätestens Ende November 2015 ein Energiemanagementsystem einzuführen oder ein Energieaudit gemäß EN 16247 und den Mindestanforderungen des Anhang III durchzuführen.
Wir, das Team der Reiterer & Scherling GmbH, unterstützen wir Sie gerne bei der
Auch bei allen sonstigen Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.