Neues Energieeffizienz-Gesetz stärkt Wettbewerbsfähigkeit

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Energieeffizienz pro Jahr um 1,5 Prozent gesteigert werden soll. Abgeleitet davon soll der heimische Endenergieverbrauch im Jahr 2020 bei 1.050 Petajoule stabilisiert werden, das ist um 50 Petajoule ambitionierter als bisher. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine Mischung aus strategischen Maßnahmen und einem Verpflichtungssystem: Dabei kann sich Österreich sowohl bereits gesetzte als auch künftige Effizienzmaßnahmen anrechnen lassen, was aber nicht ausreichen wird, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Daher werden auch die Energielieferanten verpflichtet, 0,6 Prozent des Energieabsatzes an ihre Endkunden aus dem jeweiligen Vorjahr als jährliche Effizienzmaßnahme nachzuweisen. "Die Energielieferanten müssen künftig nicht weniger Strom oder Gas verkaufen, sondern sollen als kundennahe Dienstleister Aktionen setzen, die zu einem effizienteren Einsatz von Energie führen", stellt Mitterlehner klar. "Nur mit allen diesen Maßnahmen lässt sich unser Wachstum auch langfristig erfolgreich vom Energieverbrauch entkoppeln."

"Sowohl die Konsumenten als auch die Wirtschaft werden von diesem Gesetz profitieren. Das bestätigen die Zahlen der EU-Kommission und der Energieagentur", betont Mitterlehner. Energieeffizienzmaßnahmen, die in einem Jahr gesetzt werden, haben über ihre Lebensdauer kumuliert einen effektiven Einspareffekt von 2,3 Milliarden Euro für die Volkswirtschaft, wie eine aktuelle Analyse des neuen Gesetzes durch die heimische Energieagentur ergibt.

Lieferanten sollen Kunden beim effizienteren Energie-Einsatz unterstützen.
Die Lieferanten bieten ihren Kunden schon jetzt Effizienzmaßnahmen an und haben dafür das nötige Know-how. "Sie stehen im Wettbewerb, haben daher einen Kosteneffizienzdruck und können eine Kundenbindung als Service-Dienstleister aufbauen", so Mitterlehner. In der Praxis bereits erprobte Beispiele für mögliche Maßnahmen sind Gerätetauschaktionen, Stromsparpakete, LED Lampen-Aktionen, Einsatz von Standby-Killern, ein Technologie-Check für große Energieverbraucher oder Energieeffizienzgutscheine. Über die Energielieferanten sind alle Energieträger umfasst, neben den Lieferanten von Strom und Wärme über Mineralölhändler und Tankstellen auch der Verkehr.

Neu ist auch, dass der Einbau von Öl-Brennwertgeräten im Neubau nicht mehr als Effizienzmaßnahme gilt und der Austausch alter Ölheizungen ab dem Jahr 2018 nicht mehr als Energieeffizienzmaßnahme angerechnet werden kann, um die Ziele der Lieferantenverpflichtung zu erreichen. Damit soll der Ausstieg aus fossilen Energieträgern weiter beschleunigt werden (Quelle: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft).